Inklusiver Bildungsanspruch und schulische Praxis
Themenseminar am 17. und 18. April 2012 in Schloss Eichholz in Wesseling
Teilhabe am regulären Leben in der Gemeinschaft ist ein Menschenrecht. Dementsprechend betrifft die Inklusionsforderung der UN-Konvention Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen. Um den betreffenden Artikel 24 Abs.1 Satz1 der UN-BRK umzusetzen, müssen die Länder ihre Schulgesetze ändern und ihre Bauordnungen bzw. (Kommunikations-) Technikverordnungen anpassen.
Die geforderte gemeinsame zielgleiche oder zieldifferente Unterrichtung der unterschiedlichsten Kinder durch alle Lehrer in einer Klasse erfordert eine entsprechende Qualifizierung bzw. Nachqualifizierung der Lehrerschaft ebenso, wie eine Umgestaltung der Curricula, eine Neufestlegung von Klassengrößen und Lehrerschlüsseln und die Bildung von multiprofessionellen Lehrkörpern (Lehrern, Sonderpädagogen, Psychologen, Schulbegleitern, Integrationshelfern, Physiotherapeuten/Krankengymnasten etc.). Dies betrifft Kommunalpolitiker ebenso wie Eltern behinderter und nicht behinderter Kinder.
Die Kommunen müssen sich als Schul-, Sozialhilfe-, Kinder- und Jugendhilfeträger intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Sie haben die Ausgestaltung barrierefreier Zugänge und Unterrichtsräume sowie eine entsprechende (kommunikations-) technische Ausstattung zu gewährleisten.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert ein Themenseminar am 17. und 18. April 2012 in Schloss Eichholz in Wesseling zu diesem Problemkreis. Ansgesprochen sind Pädagogen, Kommunalpolitiker und Eltern. Die Stiftung lädt ein, sich an der Diskussion zu beteiligen, Erfahrungen und Vorstellungen einzubringen und sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.
Programmablauf und Anmeldeunterlagen unter:
http://www.kas.de/eichholz/de/events/49433/
Der Vorstand der CDU Brieselang möchte Interessierte ermuntern, sich einzubringen. Ihre Erfahrungen können Sie nach dem Themenseminar gern auf einer unserer Veranstaltungen in Brieselang vorstellen.