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Klage gegen Kreis ohne Chance


Aus der MAZ, 23.01.2007

Karlsruher Richter wiesen Brieselang ab

ANKE FIEBRANZ

BRIESELANG. Jetzt ist es höchstrichterlich entschieden. Die Gemeinde Brieselang wird in der "Birkengrundaffäre" keinen Schadensersatz vom Landkreis Havelland erhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision Brieselangs Ende vergangener Woche abgewiesen. Die Kommune muss damit die noch bestehenden Forderungen der Jewish Claims Conference (JCC) in Höhe von rund 270 000 Euro allein begleichen.

Die Forderungen gehen auf ein Grundstücksgeschäft von 1992 zurück. Damals veräußerte die Gemeinde eine Fläche im Birkengrund für nur 25 600 Euro. Die kreisliche Kommunalaufsicht hatte den Verkauf genehmigt. Erst danach stellte sich heraus, dass berechtigte Ansprüche der Jewish Claims Conference auf das Grundstück bestehen. (In der JCC sind jüdische Organisationen zusammengeschlossen, die Entschädigungsansprüche von Opfern des Nationalsozialismus und von Holocaust-Überlebenden vertreten). Da das Areal verkauft worden war, verlangte die JCC das Geld aus dem Verkehrswert. Der lag aber mit 300 000 Euro deutlich über dem Preis, zu dem die Gemeinde veräußert hatte.

In Brieselang sah man nicht ein, warum alles an der Gemeinde hängen bleiben sollte, wo doch die Kommunalaufsicht den Kaufvertrag abgesegnet hatte. Man kam zu der Auffassung, dass der Landkreis Havelland die "restlichen" 270 000 Euro zahlen müsse. "Wenn eine Genehmigung des Kaufvertrages durch die Kommunalaufsicht erteilt wurde, muss diese auch den Inhalt prüfen", sagte Brieselangs stellvertretender Bürgermeister Thomas Lessing im vergangenen Jahr. Das Oberlandesgericht hatte diese Brieselanger Haltung nicht geteilt und 2006 die Klage der Gemeinde gegen den Kreis auf Schadensersatz abgewiesen. Eine Kommune müsse auch selbst wirtschaftliche Risiken prüfen und könne sich nicht nur auf die Genehmigungsbehörde verlassen, hieß es damals in der Urteilsbegründung.

Doch die Gemeinde gab noch nicht auf und zog vor den Bundesgerichtshof. Wieder ohne Erfolg, wie sich jetzt zeigte. Die Revision wurde in Karlsruhe abgewiesen. "Damit müssen wir zahlen", so Brieselangs Bürgermeister Wilhelm Garn. "Das belastet uns aber nicht zusätzlich. Wir haben vorgesorgt, und Rücklagen gebildet." Mit Spannung wartet Garn jetzt auf die schriftliche Begründung des Bundesgerichtshofes. Die liegt noch nicht vor. Von Kreisseite gibt es noch keine Stellungnahme zum Verfahren.

Der Brieselanger Bürgermeister und sein Vize Thomas Lessing waren in der vergangenen Woche persönlich nach Karlsruhe gefahren. Aus Interesse hatten sie die Anhörung verfolgt, bei der fünf Richter "im roten Rock" und die Anwälte von Gemeinde, Jewish Claims Conference und Landkreis Havelland zu Wort kamen. Nach der Rückkehr sagte Garn: "Ich hatte den Eindruck, dass die Richter alle Akten gelesen hatten. Sie wussten auch im Detail Bescheid." Letztendlich hat es der Gemeinde wenig genützt.

 

 
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