Gastbeitrag für Märkische Allgemeine Zeitung "Der Havelländer", 9. August 2008
Abstimmungsbenachrichigungen für Bürgerentscheid korrekt
Ich halte die Kritik an den von der Gemeindeverwaltung versandten Abstimmungsbenachrichtigungen für unbegründet. Der Anlass, sowie Ort und Uhrzeit sind eindeutig den Benachrichtigungskarten zu entnehmen und decken sich mit den Beschlüssen der Gemeindevertretung. Bei genauer Betrachtung des von der Gemeindevertretung verabschiedeten Abstimmungstextes, der sich mit dem von den Initiatoren vorgeschlagenen Formulierung deckt, wäre Herrn Starost (MAZ vom 8. August 2008) aufgefallen, dass auch in dem Text auf das Quartier ausdrücklich Bezug genommen wird und man sich explizit auf den Beschluss vom 7. Mai bezieht. Der Verwaltung jetzt die Irreführung der Bürger zu unterstellen ist deshalb gänzlich unbegründet.
Die von Herrn Starost reklamierte „Vorreiterrolle“ für einen vermeintlich günstigeren Straßenbau mag die von ihm verfolgte und vollkommen legitime Intention sein, diese deckt sich nur leider nicht mit dem von der Bürgerinitiative vorgelegten Abstimmungstext, der sich grundsätzlich gegen den Beschluss vom Mai diesen Jahres und damit gegen die Erschließung des Gebietes um die Jochen-Weigert-Straße wendet. Dieser Umstand trat bereits am 16. Juli in der Gemeindevertretung zu Tage, als die Formulierung des Abstimmungstextes behandelt wurde. Eine nachträgliche Umdeutung des Textes kann es nicht geben, zumal bereits weitere Unterschriftenlisten für die Initiierung eines Bürgerbegehrens im Umlauf sind, die wiederum andere Ziele verfolgen.
Die Gemeindeordnung regelt den Bürgerentscheid in § 20 sehr ausführlich und setzt für den Fall eines Erfolgen unmissverständlich in Absatz 5 fest, dass „er innerhalb von zwei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid, der aufgrund eines Bürgerbegehrens oder aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung zustande gekommen ist, geändert werden kann.“ Diese Regelung soll die Bürger gerade davor schützen, dass die Gemeindevertretung durch weitere Beschlüsse den erklärten Willen der Bürgerschaft innerhalb von zwei Jahren untergräbt. Da sich der zur Abstimmung vorliegende Entscheid gegen die Erschließung richtet und keine Regelung enthält, dass nach anderen Baustandards sehr wohl gebaut werden dürfe, teilt die CDU-Fraktion die Einschätzung des Bürgermeisters, dass in den nächsten zwei Jahren das Quartier nicht erschlossen werden kann, es sei denn es wird ein neuer Bürgerentscheid angestoßen.
Erfreulich ist, dass die Bürgerinitiative Herrn Starost nun zu ihrem Sprecher gewählt hat. Dieser sollte seine Kräfte nun dahingehend kanalisieren, die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung wie sie die Gemeindevertretung am 2. Juli beschlossen hat, auszuloten und die weitere Entwicklung der Gemeinde aktiv zu unterstützen.
Sehr befremden muss hingegen Herrn Starosts Anregung, die Straßenbaumaßnahmen landesweit auszuschreiben. Das ist gängige Verwaltungspraxis und schon alleine durch das öffentliche Ausschreibungsrecht vorgeschrieben.
Michael Koch
CDU-Fraktionschef, Brieselang