Ortsverband Brieselang

E-Government-Konzept für die Gemeinde Brieselang - Digitale Zukunft nicht verschlafen -

 
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat die Gemeindevertretung beschlossen ein E-Goverment-Konzept durch die Verwaltung erstellen zu lassen, um die Gemeinde auf die digitale Zukunfft vorzubereiten und diese nicht zu verschlafen. 

 

Hier der genaue Antrag: 
 

  1. Die Gemeindevertretung Brieselang beschließt, den Bürgermeister mit der Erarbeitung eines E-Government-Konzeptes zu beauftragen, das die Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Verbindung mit dem brandenburgischen E-Government-Gesetz (EGovGBbg) beinhaltet und den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung die Nutzung digitaler Verwaltungsprozesse bis zum Ablauf des Jahres 2022 eröffnet. Das Konzept ist der Gemeindevertretung zusammen mit einer Darstellung des zu erwartenden sächlichen, personellen und finanziellen Aufwandes, der vorgesehenen anzubietenden Dienstleistungen und einem Vorschlag wie und in welchen Phasen die Realisierung erfolgen soll, bis spätestens Oktober 2020 vorzulegen.

 

  1. In die ergebnisoffene Prüfung aller Optionen ist auch der Beitritt zum kommunal getragenen Zweckverband „digitale Kommunen Brandenburg“ auf der Basis des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKGBbg) einzubeziehen.

 

 

Problembeschreibung:

 

Die Gemeinde Brieselang verfügt bislang noch nicht über die Voraussetzungen, den Bürgerinnen und Bürgern ihre umfassenden Dienstleistungen online anbieten zu können. Der Download einzelner Formulare oder die Kommunikation per E-Mail genügt nicht den Anforderungen einer modernen, leistungsfähigen und vor allem bürgerfreundlichen Verwaltung des 21. Jahrhunderts. Dabei steht Brieselang nicht alleine, sondern gemeinsam mit vielen anderen Kommunen vor der Herausforderung, bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen auch elektronisch anbieten zu müssen. Zwar bilden der Bund und die Länder einen digitalen Portalverbund, der auch den örtlichen Behörden zur Verfügung stehen wird. Das BbgEGovG erhöht gegenüber dem OZG jedoch nochmals die Aufgabenpalette an digitalen Dienstleistungen. So müssen der elektronische Zugang zur Verwaltung, die Informationsbereitstellung durch die Verwaltung, elektronische Bezahlmöglichkeiten und Rechnungslegungen, die Georeferenzierung, die Bereitstellung von Daten in öffentlich zugänglichen Netzen, die elektronische Aktenführung und die elektronische Akteneinsicht sowie die Verwaltungsprozessoptimierung umgesetzt werden. Dieses Vorhaben bindet nicht unerhebliche personelle, finanzielle und sächliche Ressourcen, die entsprechend quantifiziert, organisiert und finanziert werden müssen.

 

Auch wenn Basiskomponenten zur Verfügung gestellt werden, müssen diese in bestehende Dienstleistungen eingebunden, die Schnittstellen zu den Fachanwendungen gewährleistet, die IT-Infrastruktur angepasst und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

 

In diesem Zusammenhang soll in die Prüfung mit einbezogen werden, ob es vor dem Hintergrund der Komplexität der Aufgabe und dem Anspruch der sparsamen und wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung nicht sinnvoll erscheint statt einer „Insellösung“ einem bestehenden kommunalen Zweckverband beizutreten, der diese Dienstleistungen zentral bereitstellt. Durch die organisatorische Ausgestaltung als kommunaler Zweckverband sollte diese Lösung in eine Vergleichsbetrachtung mit einbezogen werden. Bereits seit dem Jahr 2013 bietet der Vorläufer des Zweckverbands, das kommunale Rechenzentrum Cottbus, das elektronische Personenstandsregister zur Zufriedenheit der angeschlossenen Kommunen an.

 

Aufgrund des vorgegebenen engen Umsetzungszeitraumes bis zum Ende des Jahre 2022 bedarf es einer zeitnahen Befassung, da neben konzeptionellen Überlegungen auch die Diskussion in den Gremien, mit der Personalvertretung sowie der aufwändige Implementierungsprozess ausreichend Zeit benötigt, um einen fristgerechten Projektstart zu garantieren.